Die Beziehung des Kantons Bern mit der Evangelisch-reformierten Landeskirche ist historisch gewachsen. 1528 beschliesst der Stand Bern die Einführung der Reformation und leitet die Entwicklung der Staats- und Kirchenbildung ein. Bern übernimmt sämtliche Klostergüter und die Leitungsgewalt über die Kirchen. Die Kirchgemeinden werden Basiseinheit der bernischen Gebietsverwaltung. 1874 tritt das erste Kirchengesetz in Kraft, welches das Staatskirchentum lockert und ein partnerschaftliches Miteinander von Kirche und Staat etabliert. Mit dem zweiten Kirchengesetz von 1945 wurde dieses Verhältnis weiterentwickelt. Die Basis der heutigen Zusammenarbeit zwischen den Landeskirchen und dem Kanton Bern bildet das per 1. Janauar 2020 in Kraft getretene Landeskirchengesetz. Es beinhaltet die Übergabe der Arbeitsverhältnisse der Pfarrpersonen an die Landeskirchen und ein neues Finanzierungsmodell auf Basis der gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchen.
 

Die Evangelisch-reformierte Landeskirche bildet gemeinsam mit der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura sowie den Kirchgemeinden des oberen Teils des Kantons Solothurn den Evangelisch-reformierten Synodalverband Bern-Jura-Solothurn. Sowohl staatskirchenrechtlich als auch kirchenrechtlich ist der Synodalrat die kirchliche Oberbehörde.

Die im Kanton Bern anerkannten Landeskirchen sind die Evangelisch-reformierte, die Römisch-katholische und die Christkatholische Kirche.

Die Kirchgemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. 

Sie unterstehen dem staatlichen Gemeindegesetz.